Als Bewerberin oder Bewerber aus dem Ausland müssen Sie neben den üblichen Anforderungen für die Bewerbung noch einige andere wichtige Dinge bedenken, bevor Sie mit einem Studium in Deutschland beginnen können.
Um an der Hochschule für Musik und Tanz einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Informationen zur Eignungsprüfung und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf deutsch und englisch hier.
Alle weiteren Punkte versuchen wir im Folgenden zu beantworten.
Für das Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die Hochschulzugangsberechtigung ist der Nachweis über Ihren Schulabschluss und bestätigt, dass Sie zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland qualifiziert sind.
Für Bewerber*innen der EU, aus Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz gilt: Berechtigt Sie Ihr Schulabschluss in Ihrem Heimatland zu einem Studium, können Sie damit auch in Deutschland studieren.
Für alle anderen ausländischen Bewerber*innen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Detailierte Informationen über die Gültigkeit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter:
Bei einer herausragenden künstlerischen Begabung kann der Nachweis dieser Eignung in einer besonderen Aufnahmeprüfung ausreichen um die Zulassung zum Studium zu erlangen.
EU-/EWR-Staaten und Schweiz
Wenn Sie aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz kommen, benötigen Sie kein Visum, dann genügt ein gültiger Personalausweis. Nachdem Sie eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres Stadtteils an. Dort erhalten Sie dann einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (Aufenthaltserlaubnis).
Andere Staaten
Bei einer Reihe von Staaten kann das Visum auch nach der Einreise eingeholt werden, dazu gehören u.a. die USA, Australien, Kanada, Neuseeland und einige mehr (siehe Staatenliste Visumpflicht).
Bei allen anderen muss das Visum vor der Einreise bei den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland beantragt werden.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, das dies je nach Botschaft in Ihrem Heimatland einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig!
Sind Sie in Deutschland angekommen, müssen Sie das Visum bei der Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken umwandeln lassen.
Die Adressen für die Bezirksausländerämter sowie die benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Visum gibt es auf den Seiten des DAAD sowie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie hier.
Alle, die in Deutschland studieren wollen, müssen sich bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden!
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private.
Als Studierende müssen Sie bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Sollten Sie sich doch privat versichern, beachten Sie bitte dass ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse dann nicht mehr möglich ist.
Ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 14. Fachsemester endet die gesetzliche Versicherungspflicht für Studierende und Sie können nur noch freiwillig gesetzlich zu geänderten Konditionen oder privat versichert werden. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall ausgiebig bei Ihrer Krankenkasse oder der Sozialberatung des Studierendenwerkes.
Die großen gesetzlichen Krankenkassen sind:
Eine Übersicht aller Krankenversicherungen erhalten Sie hier.
Studierende aus den EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dazu benötigen sie die European Health Insurance Card (EHIC) der Krankenkasse des Herkunftslandes. Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Studierende, die im Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Immatrikulation in Deutschland eine Bestätigung dieser Krankenkasse vorlegen. Sie können nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland.
Studierende, die nicht aus EU/EWR-Staaten oder der Schweiz kommen, müssen sich in jedem Fall in Deutschland krankenversichern.
Krankenversicherung für einen studienvorbereitenden Sprachkurs
Sollten Sie vor der Immatrikulation die Möglichkeit eines studienvorbereitenden Sprachkurses nutzen, beachten Sie bitte, dass Sie auch hierfür bereits eine Krankenversicherung nachweisen müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
Sie können sich bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Köln kostenlos zu diesem Thema beraten lassen. Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen gerne weiter.
Ein deutsches Girokonto ist notwendig, damit Sie Ihre Miete überweisen, Rechnungen bezahlen und Bargeld abheben können. Die meisten Banken bieten Konten für Studierende an, für die keine monatliche Kontoführungsgebühr anfällt.Wenn man ein Bankkonto eröffnet, muss man einen Personalausweis oder den Reisepass, eine Anmeldebestätigung der Stadt und die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule vorlegen.
Bevor Sie mit dem Studium beginnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie zunächst für die Dauer von einem Jahr genügend Mittel zur Verfügung haben. Dabei müssen Sie den Betrag von 853 Euro pro Monat (10.236 Euro pro Jahr) zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts vorweisen können. Dieser Betrag orientiert sich am Bafög-Höchstsatz.
Als Finanzierungsnachweis gelten:
Weitere Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie unter den folgenden Links:
Um ein Studium an der Hochschule für Musik und Tanz Köln erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Zum Nachweis, dass Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, müssen Sie bis spätestens zum 01. Oktober entweder TestDaF Stufe 3, Zertifikat B2 des Goethe-Instituts oder Zeugnis B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorlegen.
In Ausnahmefällen ist es möglich das Sprachzertifikat innerhalb des ersten Studienjahres nachzuweisen. Auf diese Möglichkeit werden Sie individuell hingewiesen.
Bitte beachten Sie: Bei nicht Nachweis des Zertifikats bis zum Ende des 2. Semesters, werden Sie automatisch exmatrikuliert!
Für die Master of Music-Studiengänge muss zu Studienbeginn ein Sprach-Zertifikat eingereicht werden mit dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Für den Master of Music Orchesterspiel muss zu Studienbeginn ein Sprach-Zertifikat eingereicht werden mit dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Für die Zulassung zum Bachelor of Arts / Master of Arts gelten gesonderte Bedingungen, die Sie bitte dem jeweiligen Antrag auf Zulassung entnehmen.
Für Jungstudierende und Teilnehmende am Pre-College Cologne ist ein Nachweis über mindestens die Sprachkompetenzstufe A1 vor Beginn des Studiums einzureichen.
Für alle Studiengänge gilt:
Sie müssen keinen Sprachnachweis vorlegen, wenn Sie:
Um ein anerkanntes Sprachzertifikat zu erlangen können Sie Sprachkurse bei zahlreichen Sprachschulen belegen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl:
Um sich ihr Studium zu finanzieren müssen Studierende immer häufiger neben dem Studium arbeiten. Die Regelungen für ausländische Studierende sind um einiges komplizierter als für deutsche Studierende.
Wenn Sie aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz kommen sind Sie den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sollten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten wollen, müssen Sie allerdings, genau wie die deutschen Studierenden, bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, müssen Sie folgende Dinge beachten:
Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft ist davon ausgenommen. Diese können Sie zeitlich unbegrenzt ausüben. Die Ausländerbehörde müssen Sie aber trotzdem darüber informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) oder dem jeweiligen Studierendenwerk.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren kontaktieren Sie bitte das Studiensekretariat.
Für allgemeinen Fragen zu Leben, Studieren, Wohnen etc. in Deutschland steht Ihnen das Team des Betreuungsbüros zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.